Pflegestärkungsgesetz I Begriffserklärung

Mit dem Ziel, mehr Menschen qualitative Pflege und Betreuung im Pflegeheim zu ermöglichen, trat zum 1. Januar 2015 das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Stufenweise wurden die Beitragssätze zur Pflegeversicherung erhöht. Dadurch fließen jährlich etwa 2,4 Milliarden Euro zusätzlich in die häusliche und stationäre Pflege. Die zusätzlichen Einnahmen werden unter anderem benötigt, um die Zahl des qualifizierten Pflegepersonals zu erhöhen, das Leistungsspektrum für demenzkranke Menschen zu erweitern und die Unterstützung pflegender Angehöriger zu verbessern. Ebenfalls konnte das Pflegegeld für alle zu Hause betreuten Pflegebedürftigen erhöht werden. Ebenso sind die Ansprüche auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie auch die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel gestiegen. Auch wohnfeldverbessernde und barrierefreien Maßnahmen in den eigenen vier Wänden werden nun mit bis zu 4000 Euro gefördert.  


Glossar Pflege


A

B

C

D

E

F

G

H

I

K

M

N

O

P

Q

R

S

T

V

W


Suchmodule


Anzeige